Bei der standesamtlichen Trauung wird der Familienname festgelegt. Mit Euren auf das Jawort folgenden Unterschriften ist Euer Familienname offiziell gültig. Die Entscheidung, die schon bei der Anmeldung zur Eheschließung getroffen werden muss, sorgt oft für Diskussionsstoff bei Paaren und deren Familien.
„Hallo, ich bin …“ im Irrgarten der Namenswahl?
Diese Möglichkeiten gibt es laut Standesamt Namensrecht
Den Namen des Mannes annehmen
Früher war es üblich, dass die Frau ihren Familiennamen bei der Eheschließung aufgab und den Familiennamen des Mannes annahm. Heute entschließt sich eine Frau dazu, weil sie der Tradition folgen oder ein Zeichen der Zusammengehörigkeit setzen möchte. Die Option ist nervenschonender als ein Doppelname, denn viele, insbesondere ältere Leute, werden eine Frau generell mit dem Nachnamen ihres Mannes ansprechen.
Den Namen der Frau annehmen
Warum nicht? Mann und Frau sind schließlich gleichgestellt. Wenn ihr Name schöner ist als seiner, wieso nicht ihren wählen? Klingt logisch, wird aber nicht oft praktiziert, denn leider haben die meisten Männer den alten Standard im Kopf und lassen sich oft auch von ihren Eltern beeinflussen. Gerade bei unschönen Namen, die zu Spott verleiten, sollte diese Option nicht in Frage gestellt werden.
Einen Doppelnamen wählen, einen Ehenamen festlegen
Der Mittelweg für alle, die sich nicht auf einen Namen einigen möchten. Dass die Entscheidung gut bedacht sein will, versteht sich von selbst. So sollten Frau Große und Herr Macke besser auf einen Doppelnamen verzichten. Den Doppelnamen erhalten im Übrigen nicht beide, sondern der Partner, dessen Nachname nicht als Ehename gewählt wurde. Sie/ er fügt ihren/seinen Geburts- bzw. Familiennamen an den Ehenamen an oder stellt ihn voraus. Auch TrägerInnen von Doppelnamen müssen damit rechnen, nur mit dem Ehenamen angesprochen zu werden, insbesondere, wenn er erster Teil des Doppelnamens ist. Dann ist es gut zu wissen, dass ein Doppelname jederzeit abgelegt werden und nur der Ehename fortgeführt werden kann. Den tragen auch die Kinder des Paares.
Jeder behält seinen Namen
Die unkomplizierte Variante, die sowohl Vor- als auch Nachteile hat. Vorteile: Jeder heißt, wie er heißt. Weder ist eine Umgewöhnung noch die Dokumentenänderung nötig. Nachteil: Die Zusammengehörigkeit ist nach außen hin, auch für Institutionen, nicht immer deutlich. Allerdings kann sich das Paar für einen Ehenamen entscheiden und somit festlegen, welchen Namen die Kinder tragen werden. Möglich ist auch, dass ein Partner den Nachnamen des anderen zwar gesetzlich annimmt, seinen eigenen aber als sogenannten Künstlernamen fortführt. Das ist umsetzbar, wenn er oder sie sich rund um den Namen nachweislich eine Profession aufgebaut haben.
Abstimmen lassen
Für nicht so entscheidungsfreudige Paare mit Humor: Verschickt mit Euren Hochzeitseinladungen Abstimmungskarten an Eure Hochzeitsgäste. Namensvarianten, die Euch von vornherein nicht gefallen, lasst Ihr natürlich weg.