Dokumente für das Standesamt

Das Aufgebot bestellen – viele können mit diesem Begriff heute nichts mehr anfangen. Er bedeutet schlichtweg, sich auf dem Standesamt zur Hochzeit anzumelden. Hierfür müssen der Standesbeamtin/dem Standesbeamten bestimmte Dokumente vorgelegt werden.

Die Bestellung des Aufgebots

Bei der Planung Eurer Hochzeit steht die Anmeldung auf dem Standesamt an erster Stelle auf der To-Do-Liste. Von dem Termin, den Ihr dort findet hängt schließlich alles Weitere ab, z.B. der Termin für die nachfolgende kirchliche oder freie Trauung sowie die Buchung bei allen Hochzeitsdienstleistern. Meldet Euch in dem Standesamt, das Euch aus juristischer Sicht zu Eheleuten erklären soll, also rechtzeitig an, am besten sechs Monate vor Eurem Wunschtermin. Eher ist auf Anfrage lediglich eine Reservierung möglich.

Dokumente Standesamt
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Erforderliche Dokumente für das Standesamt

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift des Familienbuches oder Abstammungsurkunde der Eltern
  • Sollte ein Partner oder nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, ggf. auch eine Aufenthaltsbescheinigung
Dokumente Standesamt
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Sind alle Dokumente für das Standesamt da, könntet Ihr Euch heute anmelden und morgen heiraten. Zur Anmeldung geht Ihr am besten zu zweit. Möglich ist auch, dass nur ein Partner das Aufgebot bestellt; er benötigt dann jedoch eine schriftliche Erklärung des fehlenden Partners.

Abhängig von Eurer Lebenslage können Scheidungs- oder Sterbeurkunden von früheren Ehen von Nöten sein. Hat ein Partner bereits ein oder mehrere Kinder, so sind die Geburtsurkunden und ggf. Sorgerechtsregelungen mitzubringen. Möchtet Ihr einen akademischen Grad in den Namen integrieren ist ein dementsprechender Nachweis notwendig.

Bei speziellen Situationen oder generell ist es sinnvoll, beim Standesamt nachzufragen. Viele erstellen gern eine auf Euren Bedarf abgestimmte Liste.

Übrigens: Wem die standesamtliche Hochzeit zu bürokratisch ist, der kann vielleicht darauf versichten. In vielen katholischen Kirchen wird die Trauung ohne die vorherige standesamtliche Hochzeit vollzogen. Aus juristischer Sicht ein Paar damit allerdings nicht verheiratet und profitiert z.B. nicht von Steuervorteilen.