Hochzeitsauto vs. Verkehrsregeln

Noch ganz gerührt von der emotionalen Trauung und überwältigt von den Glückwünschen im Seifenblasentanz tupft Ihr Euch die letzten Freudentränchen von der Wange und lauft Hand in Hand zu Eurem Hochzeitsauto, das wunderbar geschmückt ist. Auf der Motorhaube prangt ein Gesteck im Stil des Brautstraußes, Seidenbänder wehen von Spiegeln und Griffen, und wer es mit all dem noch nicht verstanden hat, braucht nur einen Blick auf das Nummernschild zu werfen, um zu wissen, dass Ihr „Just Married“ seid.

Das ist doch verboten!

Los geht die Fahrt zur Party des Jahres. Ins Scheppern der Dosen hinten am Auto dröhnt das vielstimmige Hupen aus der Kolonne hinter Euch.

Hochzeitsauto-Straßenverkehrsordnung

Flitterwochen hinter schwedischen Gardinen?

Dann plötzlich: Blaulicht, eine Sirene jault, ein Streifenwagen überholt Sie, die rote Kelle wird aus dem Fenster gehalten. Wahrscheinlich könnt Ihr noch gar nicht fassen, dass Ihr angehalten wurdet, da treten die Polizeibeamten schon an Euch heran.

„Guten Tag, Verkehrskontrolle. Polizeiobermeister Schmidt von der Polizeibehörde Frankfurt, mein Kollege Schulz. Bitte Führerschein und Fahrzeugschein.“

„Was haben wir denn falsch gemacht?“, wundert Ihr Euch und erfahrt es gleich.

„Das fragen Sie noch? Diese Blumen auf Ihrer Motorhaube, die verstoßen gegen § 35b Absatz 2 der Straßenverkehrszulassungsordnung, gemäß dem Sie während der Fahrt ein ausreichendes Sichtfeld haben müssen, für das Sie laut § 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung eigenverantwortlich zu sorgen haben.“

„Aber das ist doch …“, stottert Ihr völlig perplex, da macht er schon weiter.

„Ich unterstelle Ihnen ja nicht die Absicht, die Beweiskraft Ihres Kennzeichens in rechtswidriger Absicht beeinflussen zu wollen …“

„Absolut nicht. Wir sind doch …“

„Aaaaaaber gemäß § 23 Absatz 1 Satz 3 der Straßenverkehrsordnung haben Sie für die gute Lesbarkeit des Kennzeichens Sorge zu tragen, womit Sie offenbar sehr nachlässig waren.“

Hochzeitsauto-Straßenverkehrsordnung

„Jetzt machen Sie mal einen Punkt!“

„Einen Punkt mache ich gern. Punkt drei: Diese Schepperteile am Wagen …“

„Die sollen Geister vertreiben.“

„Nach § 30 Absatz 1 Nummer 1 der Straßenverkehrsordnung vertreiben Sie damit nur andere Verkehrsteilnehmer bzw. sorgen für deren Belästigung. Gleiches gilt für das Hupkonzert, das hier Ihretwegen stattfindet. In § 16 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung ist nämlich unmissverständlich geregelt, dass Schallzeichen nur als Warnzeichen gegeben werden dürfen.“

„Ist doch wohl ein Scherz, oder“, fällt Euch dazu nur noch ein.

Keine Sorge, das ist es.

Hochzeitsauto-Straßenverkehrsordnung

Wahrscheinlich wird Euch kein Polizist auf dem Weg von der Kirche zur Location mit diesen ganzen Paragraphen konfrontieren. Ordnungswidrigkeiten sind diese Dinge zwar tatsächlich, aber bestimmt wird jeder Ordnungshüter im Sinne des Opportunitätsprinzips ein Auge zudrücken. Fahrt nur nicht zu schnell, damit Ihr die Dosen nicht verliert. Gut am Auto befestigt sollten diese auch sein und in Kurven nicht so weit aus der Fahrbahn rutschen, dass sie anderen Fahrzeugen in den Weg geraten könnten.

Also, durchatmen … die Flitterwochen können wie geplant auf Mauritius stattfinden.